Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf. Vereinbarungen über niedrigere Löhne als die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlöhne oder der Verzicht der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn sind unwirksam; d. h. der Arbeitnehmer kann trotzdem seinen Anspruch darauf geltend machen. (Quelle: Wikipedia)
Der Mindestlohn dient als soziales Instrument zur Armutsbekämpfung und zur Sicherung eines existenzsichernden Einkommens. Im Laufe der Zeit wurde er sowohl als Mittel zur Stärkung der Arbeitskraft als auch als potenzielle Belastung für Unternehmen kontrovers diskutiert.
Die Zahlen aus dem SOEP zu Stundenlöhnen unter dem Mindestlohn. Grafik: Freistaat Sachsen / SMWA
Mindestlohn gibt es schon seit 130 Jahren
Die Geschichte des Mindestlohns reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Mindestlöhne wurden in der Geschichte mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks erkämpft. Motiv waren so genannte „Hungerlöhne“, die in Zeiten großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten.
Erste lokale Mindestlohnregelungen gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Ab 1894 vergab die Stadt Amsterdam öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einem Mindestlohn bezahlten. 1896 wurden in Neuseeland durch den Industrial Conciliation and Arbitration Act Lohnschlichtungsstellen eingeführt, gefolgt von Victoria, Australien, im Jahr 1899 und Großbritannien im Jahr 1909, die ähnliche Schlichtungsstellen einführten.
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In den USA wurde 1938 der erste landesweite Mindestlohn im Rahmen des Fair Labor Standards Act eingeführt. Begründung: die weißen Arbeitnehmer sollten vor den damals als minderwertig angesehenen Schwarzen geschützt werdenen. Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit der Schwarzen niedriger war als die der Weißen.
Die Idee des Mindestlohns verbreitete sich weltweit, wobei viele Länder eigene Regelungen einführten.
Deutschland im weltweiten Vergleich
In Deutschland wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von ursprünglich 8,50 € durch das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz eingeführt. Seit dem 1. Oktober 2022 liegt er bei 12 € brutto. Damit liegt Deutschland im weltweiten Vergleich ganz weit oben.
Und so gibt es Länder (wie z.B. Deutschland, Irland, Niederlande, Frankreich, Großbritannien, Australien), wo der Mindestlohn zwischen 10,00 EUR und 12,00 EUR liegt, während in Ländern wie Brasilien, Moldawien und Russland Stundenlöhne von unter 1,00 EUR normal sind (Stand 2021). Ganz an der Spitze liegt übrigens Luxemburg mit 14,00 EUR/Stunde.
Anmerkung: Diese Angaben basieren auf einer Tabelle, die man unter https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn findet. Diese ist bei Weitem nicht vollständig. Viele, vor allem ärmere Länder Asiens und Afrikas fehlen. Hier liegt der Mindestlohn bei nur wenigen Cent/Stunde.
Vorteile des Mindestlohns
Ein Mindestlohn soll sicherstellen, dass selbst die am unteren Ende der Lohnskala Beschäftigten ein Einkommen erhalten, das ihre Grundbedürfnisse deckt und Armut verhindert.
Durch die Erhöhung des Einkommens der unteren Einkommensgruppen wird häufig eine verstärkte Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen generiert, was wiederum die Wirtschaft ankurbeln kann.
Ein angemessener Mindestlohn kann die Motivation der Arbeitnehmer steigern und die Produktivität fördern, da sie sich besser entlohnt fühlen.
Nachteile des Mindestlohns
Kritiker argumentieren, dass höhere Lohnkosten Arbeitgeber dazu veranlassen könnten, Arbeitsplätze abzubauen, insbesondere in Branchen mit schmalen Gewinnmargen.
Die Einführung oder Erhöhung eines Mindestlohns könnte zu höheren Kosten für Unternehmen führen, die diese dann möglicherweise auf Verbraucher übertragen, was zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten (Inflation) führen kann.
Ein einheitlicher Mindestlohn berücksichtigt nicht die regionalen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten, was in teureren Städten zu einem möglichen Ungleichgewicht führen kann.
Fazit
Der Mindestlohn bleibt ein umstrittenes Thema in der politischen und wirtschaftlichen Debatte. Während er als Instrument zur Armutsbekämpfung und sozialen Gerechtigkeit betrachtet wird, gibt es gleichzeitig Bedenken hinsichtlich möglicher negativer Auswirkungen auf die Beschäftigung und die wirtschaftliche Dynamik. Eine ausgewogene Herangehensweise ist entscheidend, um die Vorteile zu maximieren und gleichzeitig mögliche Nachteile zu minimieren.
Einleitungstext veröffentlicht am: 21.11.2023
Alle Artikel und Meldungen, die zum Schlagwort “Mindestlohn” veröffentlicht wurden:
Mal ja, mal jein. Auch die Stadt Leipzig tut sich schwer, wenn es um die Sicherung von Mindestlöhnen in städtischen Tochterunternehmen geht. Das findet auch die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Leipzig nicht wirklich gut. Sie fordert - nachdem die niedrigen Vergütungen für Aushilfskräfte im Zoo Leipzig bekannt geworden sind - die Verantwortlichen der Stadt auf, einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in allen Unternehmen mit kommunaler Beteiligung in Leipzig durchzusetzen.
Das Beispiel Leipziger Zoo hat deutlich gemacht: Auch Leipziger Eigenbetriebe agieren gern mit Vergütungen deutlich unterm angestrebten Mindestlohnniveau von 8,50 Euro. Im Bundesrat hat man sich ja am 1. März schon mit deutlicher Mehrheit für einen solchen Mindestlohn ausgesprochen. Nur der knauserige Freistaat Sachsen stimmte dagegen. Aber welche Auswirkungen hätte das auf Leipzig? Das wollen die Grünen jetzt wissen. Und fragen nach Zahlen.
Am 8. Januar verschickte die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) einen Neujahrsgruß der besonderen Art: Alle Abgeordneten des Bundestages bekamen ein Paket mit einer Voodoo-Puppe darin, gespickt mit "Verfluchten Wahlversprechen". Wie diese Art Wirtschaftsvoodoo bei Leipzigs Bundestagsabgeordneten ankam, wollte die L-IZ schon gern wissen.
Je mehr der OBM-Wahlkampf heranreift in Leipzig, umso mehr spielen Zahlen eine Rolle. An Zahlen kann und muss sich ein OBM messen lassen. Und Burkhard Jung kann für seine Amtszeit durchaus in Anspruch nehmen, die Arbeitslosenquote halbiert zu haben, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wuchs während seiner Amtszeit um 35.000. Was einige seiner Konkurrenten durchaus skeptisch sahen.
In der am Donnerstag, 26. Juli, veröffentlichten Verdienststrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik und des Sächsischen Landeamts für Statistik wird der hohe Anteil von Beschäftigten deutlich, die unterhalb eines existenzsichernden Stundenlohns arbeiten. Sachsen liegt mit einem Anteil von 23 Prozent von Geringverdienenden auf dem bundesweit vorletzten Platz.
In den mehr als 240 Malerbetrieben und Lackierereien in Leipzig gilt ab diesem Monat wieder ein Mindestlohn. Das hat die IG BAU am Verhandlungstisch durchgesetzt. Auch Leiharbeiter profitieren davon. Darauf hat jetzt die IG BAU Nord-West-Sachsen hingewiesen. "Kein Maler oder Lackierer darf weniger als 9,75 Euro pro Stunde verdienen. Das gilt selbst für Hilfsarbeiter ohne Gesellenbrief", sagt Detlef Zeiß.
Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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