Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor neuen Internetfallen: Aufgehübscht und abgezockt
Totgeglaubte leben länger, sagt ein Sprichwort und trifft es für die aktuell wieder auftauchenden Internetabofallen auf den Punkt. Denn die seit 2012 gültige sogenannte Buttonlösung, wonach für kostenpflichtige Leistungen eine Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" verpflichtend geregelt geworden ist, sollte dieser Masche ein Grab schaufeln. Denn nur das Klicken auf einen korrekt beschrifteten Button des Anbieters, so die zwei Jahre alte Regelung, bringt einen wirksamen Vertrag zustande.
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