Überlastungsstufe erreicht – Landesspielbetrieb wird unterbrochen
Im Freistaat Sachsen ist die Überlastungsstufe gem. § 2 Abs. 5 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung am heutigen Tag erreicht. Damit greifen die Maßnahmen aus § 9 der SächsCoronaSchVO ab dem 19. November 2021, die weitere Kontaktbeschränkungen für „private Zusammenkünfte“ vorsehen und sich somit auch auf den Fußball auswirken.











































































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