Coronavirus: Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen (22. März 2020) + Update
Wie erwartet, haben heute alle Bundesländer nach Rücksprache mit der Bundesregierung neue Allgemeinverfügungen erlassen. Ebenfalls wie erwartet, fallen diese noch einmal eine Spur schärfer aus, als die bislang geltenden Regelungen. Im Rahmen des Infektionsschutzes sollen ab Montag, 23. März, 0:01 Uhr folgende Regelungen bis mindestens zum 5. April 2020 in Kraft treten. Nun gibt es dabei erstmals Ausgangsbeschränkungen unter Androhung von Strafen bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe. Bei absichtlichen Handlungen zur Verbreitung des Virus reicht das Strafmaß theoretisch bis zu fünf Jahren Haft.
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