Denkmalschmiede Höfgen: Erfolg im Beschwerdeverfahren beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht
Die Beschwerde der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27.April 2012 hatte Erfolg. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen änderte mit Beschluss vom 18. Juli 2012 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 27. April 2012. Die Denkmalschmiede bekommt - vorerst - weiter Zuschüsse.










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